... weil das haushaltsführende Elternteil ausfällt, bzw. Hilfe braucht, besteht Anspruch auf Familienpflege/Haushaltshilfe.
Die Dorfhelferin / Familienpflegerin unterstützt sie im Auftrag der Krankenkassen (oder anderer Kostenträger), ihren Familienalltag aufrecht zu erhalten.
In der Familienhilfe ist Schweigepflicht eine Selbstverständlichkeit.